AGBs
Name und Sitz
Die Triveni GmbH hat ihren Sitz in Gröbenzell und ist beim Amtsgericht München im Handelsregister registriert unter der Nummer HRB 173660.
Allgemeines
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss, zwischen dem Kunden und der Triveni GmbH, gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
Geltungsumfang
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Angebot, welches durch die Triveni GmbH angeboten und durchgeführt wird. Sie gelten ausdrücklich nicht für andere Anbieter, die die Räume von Triveni nutzen, ihre Veranstaltungen jedoch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich über das von Triveni zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, über die Homepage, per E-Mail, Fax oder über den Postweg erfolgen. Mit Eingang der Anmeldung ist diese damit für den Interessenten verbindlich. Der Interessent erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten, unter Berücksichtung des Bundesdatenschutzgesetzes, einverstanden.
Wer sich in einer ärztlichen Behandlung oder Therapie befindet (medizinisch, physikalisch, psychologisch) sollte dies vor der Veranstaltung dem jeweiligen Kursleiter bekannt geben bzw. ansprechen. Die angebotenen Veranstaltungen dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung beim einem Arzt oder Therapeuten. Jeder Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für seine eigene Gesundheit.
Punktekarten
Eine Teilnahme an offenen Stunden kann gegen Entwertung einer Punktekarte erfolgen. Punktekarten sind nicht übertragbar. Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen.
Mitgliedschaft
Triveni bietet eine Jahresmitgliedschaft mit mit Monats- oder Quartals Zahlung an.
Beiträge
Mitgliedsbeiträge
Die Zahlungen für den Mitgliedsbeitrag werden immer zum Ersten des Kalendermonats oder zum ersten eines Quartals im Voraus fällig und werden bei Lastschrifteinzugverfahren bis spätestens zum Dritten jeden Monats abgebucht.
Verzugsfolgen
Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, ist Triveni GmbH berechtigt den bis zum nächsten Vertragsablauftermin fällig werdenden Restbetrag sofort in voller Höhe zu verlangen.
Kursbelegung Änderung des Kursangebotes
Zahl der Teilnehmer
Triveni ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer festzulegen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist.
Ausfall
Triveni führt in der Regel Veranstaltungen mit der dafür vorgesehen Referenten durch. Bei Ausfall ist Triveni bemüht adäquaten Ersatz zu finden.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang oder Homepage bekannt gegeben. Triveni GmbH ist berechtigt, die Zeiten der einzelnen Kurse und Angebote und die Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern oder einzelne Kurse ganz ausfallen zu lassen, sofern dies aus dringenden organisatorischen Gründen notwendig ist. Triveni GmbH ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu drei Wochen, die frühzeitig per Aushang und Homepage bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Triveni GmbH geschlossen.
Stornierung
Stornierung durch Triveni
Triveni kann jederzeit eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen (z.B. bei zu wenig Teilnehmern, Krankheit oder Verhinderung des Referenten). In diesem Fall werden den Teilnehmern die bereits entrichteten Seminargebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für z.B. Reisekosten, bereits gebuchte Übernachtung können nicht geltend gemacht werden.
Stornierung durch den Teilnehmer
Bei einem Rücktritt ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro zu entrichten. Bereits gezahlte Gebühren werden unverzüglich rückerstattet. Bei einem Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Veranstaltungspreises zu entrichten. Bei Übertragung der Anmeldung auf eine für die Veranstaltung geeignete Ersatzperson fallen keine Gebühren an.
Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung
Ein Mitgliedsvertrag wird für eine Laufzeit von 1 Jahr geschlossen. Er muss mit einer Frist von 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Jede Kündigung muss schriftlich an die angegebene Adresse erfolgen. Zur Fristgewahrung zählt der Eingang der Kündigung. Außerordentliche wie ordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats gekündigt werden, wenn ein ärztliches Attest über eine dauerhafte Sportuntauglich vorgelegt wird. Entsprechendes gilt bei Umzug, wenn der neue Wohnort mehr als 30 Kilometer entfernt liegt.
Ruhezeiten
Eine Ruhezeit der Mitgliedschaft ist möglich nach Vorlage eines ärztlichen Attests, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises oder eines Nachweises über eine vorübergehende Verlagerung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Mitgliedsvertrag angegebenen Adresse mindestens 30 Kilometer entfernt ist. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen Monat, maximal sechs aufeinander folgende Monate innerhalb eines Jahres. Beginn und Dauer der Ruhezeit sind schriftlich bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Bei jeder Stilllegung können nur komplette Monate berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Haftung
Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr, die Triveni GmbH haftet lediglich im Falle grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Für die von den Vertragspartnern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Triveni GmbH keine Haftung.
Verschiedenes
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine rechtsgültige Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.